Die Missverständnisse über Artikel 13

Es geistern aktuell so viele Missverständnisse durch das Internet, dass ich dazu halt doch noch einen Blog mache. Die meisten schreien ja einfach nur, „Artikel 13 ist scheisse.“ Das ist natürlich sehr billig, und eigentlich kein Argument. Und selbst wenn argumentiert wird, sind oft Falschinformationen mit dabei. Wie zum Beispiel in dem Tweet https://twitter.com/Br4mm3n/status/1097914319570960384 wo der Geschäftsführer eines grossen deutschsprachigen YouTubers behauptet, dass auch Wikipedia von den Uploadfiltern betroffen sei. Ich bin kein Jurist, aber im unterschied zu vielen Menschen habe ich tatsächlich Artikel 13 gelesen und möchte mit ein paar Falschaussagen und Halbwahrheiten aufräumen.

Ist jetzt plötzlich alles verboten?

Viele glauben wohl, dass das Urheberrecht an und für sich mit Artikel 13 verschärft wird. Es kursieren teilweise die wildesten Beispiele, was dann alles nicht mehr möglich sein soll. Zum Beispiel behaupten einige, dass man ein IPhone dann nicht mehr im Video zeigen kann.

Vor ab, es ändert sich überhaupt nichts an dem was man darf und was man nicht darf. Wenn man es ganz genau nimmt, ist tatsächlich bereits das Zeigen eines Markengerätes in einem Video grenzwertig. Das hat aber eher was mit dem Markenschutzrecht zu tun und ist auch schon heute so. Grosse Kinofilme holen sich tatsächlich z.B. bei Apple die Erlaubnis, um ein IPhone in ihrem Film zu zeigen. Das ist allerdings schon seit Ewigkeiten so und wird auch nur bei Professionellen Produktionen gemacht. Und selbst das wird meist auch nur als Absicherung getan.

Kommt jetzt plötzlich ein riesiger Filter, der alles filtert was ich hochlade? und müssen die alle Urheberrechtsverstösse erkennen?

Nein, rechtlich gesehen müssen nicht zwingend Filter eingesetzt werden. Da die Plattformen dann aber auch für Content dritter haftbar (unter bestimmten Bedingungen) sind, wird es darauf hinauslaufen, dass viele Anbieter Uploadfilter einsetzen werden. Aber gerade bei YouTube ist bereits ein solcher im Einsatz, und das seit Jahren.

Auch muss nicht alles gefiltert werden. Die Urheber oder deren Vertreter kann an die Plattform herantreten mit einer liste von Werken, die gesperrt werden soll. Die Urheber bzw. deren Vertreter müssen dann auch die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen.

Sind jetzt nur noch die Plattformen haftbar?

Nein, sie sind nicht alleine haftbar, sie haften nur unter bestimmten Bedingungen mit. Diverse Plattformen sind schon zum Vornherein ausgeschlossen. Das sind zum Beispiel Cloud Services (wie Dropbox), Non Profit Organisationen (wie Wikipedia) oder auch online Marktplätze. Ebenfalls bereits raus sind Plattformen die nicht primär das Ziel haben, Urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten. Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass dadurch auch schon die allermeisten Foren wegfallen. Das primäre Ziel eines Forums ist ja die Diskussion und nicht das Teilen von Urheberrechtlich geschützten Werken. Plattformen können sich auch von der Haftung befreien, wenn sie beweisen können, dass sie alles in ihrer Macht stehende unternommen haben, um den Verstoss zu unterbinden.

Wichtig! Der hochladende Anwender kann nach wie vor ebenfalls für den Verstoss angezeigt werden! Er ist also nicht aus der Haftung raus.

Wird die Meinungsfreiheit eingeengt!

Die Nutzung von Uploadfiltern zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ist ausdrücklich untersagt. In dem Fall schafft dieses Gesetz vielleicht sogar mehr Klarheit, als bis jetzt herrscht.

Wird es zu einer Anklagewelle kommen?

Es ist natürlich so, dass Artikel 13 das potentielle Risiko, vor Gericht gezogen zu werden, für Plattformanbieter erhöht. Die Tatsache, dass für ein Urteil gegen einen Plattformbetreiber doch noch einige Zusatzpunkte erfüllt sein müssen, macht eine Anklagewelle sehr unwahrscheinlich. Man darf nicht vergessen, dass auch heute die wenigsten Urheberrechtsverletzungen vor dem Gericht landen. Eine Anzeige ist immer der letzte Weg und das wird auch so bleiben.

Gibt es Argumente gegen Artikel 13

Ja, die gibt es! Artikel 13 ist in einigen Bereichen sehr schwammig Formuliert. Das lässt viel Interpretationsfreiheit und sorgt für unnötige Unsicherheit. Zudem, und das ist meine Persönliche Meinung, ist jeder zusätzliche Paragraph im Urheberrecht eine Verkomplizierung. Und wenn man sich vor Augen führt, dass diese Gesetze grössten teils eingeführt werden, weil sich ein paar Giganten nicht an die Spielregeln halten wollen ist es schon traurig, dass man dafür extra Gesetze machen muss.

Um was geht es hier überhaupt

Es geht vor allem um die Geldverteilung unter Giganten. Google auf der einen und Musik Labels/Film und Fernsehen auf der anderen Seite. Google macht seit über einem Jahr zehnt Umsatz mit illegal hochgeladenen Filmen auf YouTube. YouTube verschanzt sich hinter der Ausrede „es sind ja unsere Nutzer die das hochladen“, und die Nutzer von YouTube verschanzen sich hinter der Anonymität. Mit Artikel 13 soll wohl vor allem YouTube Druck gemacht werden, dieses Spielchen zu beenden. Um den Artikel 13 zu kippen hat die YouTube Chefin eine Panik Mail an die Creator verfasst, dass YouTube möglicherweise durch Artikel 13 gezwungen sei, kleinere Kanäle zu sperren. Seither herrscht Panik auf YouTube. Die Befürworter des Artikel 13 kehren ihrerseits jede Kritik an der schwammigen Formulierungen unter den Tisch. Statt sich auf Sachliche Art zu unterhalten werfen beide Seiten mit Beleidigungen um sich. Denn wenn man sich sachlich unterhalten würde, wäre man sich vermutlich viiiel zu schnell einig. Man darf nicht vergessen, dass eine schnelle Einigung ein politischer Schock wäre, der wohl beide Seiten nur schwer verkraften könnten. (ironie lässt grüssen) 😉

Wie gesagt, ich bin kein Jurist und übernehme daher keine Verantwortung für die Richtigkeit. Falls ihr Unstimmigkeiten findet, bitte ich unbedingt um einen Kommentar. Ebenfalls bin ich noch auf der Suche nach der ganzen Leistungsschutzrechtesreform. Bis jetzt habe ich leider nur Artikel 13 gesehen. Mich würden aber auch noch ein paar andere Artikel interessieren. Wer Infos hat, gerne in die Kommentare. Und ich habe mich hauptsächlich damit befasst, weil ich mich ohnehin damit auseinander setzen musste.

Artikel 13 und die Schweiz

Diese Frage wird ganz oft gestellt, ob Artikel 13 auch in der Schweiz gelten wird. Ich bin ja Schweizer und die Erfahrungen zeigen, dass Richtlinien der EU in den meisten Fällen auch in der Schweiz umgesetzt werden. Ich denke, Artikel 13 wird da keine Ausnahme sein.

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